Fehlalarm
Ein Passant hatte Feuer in einer Wohnung im 2. OG gemeldet. Vor Ort kein Feuer ersichtlich. Bewohner kommt auf Feuerwehr zu mit der Aussage, dass er Bildschirmfeuer auf dem Fernseher an hatte. Erkundung, ansonsten keine Maßnahmen notwendig.
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