Auslösung der Brandmeldeanlage in einer städt. Unterkunft. Kein Auslösegrund bei der Erkundung feststellbar.
Rückstellen der Anlage. Keine weiteren Maßnahmen notwendig.
Symbolbild
Einsatzbericht · Nr. 264
Brandmeldealarm
ALARMEINSATZ NR. 264 · B3BRANDMELDEALARM20.12.2020 · 22:49