Anforderung durch die Polizei. Wohnungstür verschlossen, Rollladen am Balkon und an allen Fenster heruntergelassen.
Rollladen an der Balkontür konnte hochgeschoben werden, Balkontür war offen. Betreten der Wohnung und öffnen der Wohnungstür zerstörungsfrei von innen.
Wohnung und Treppenhaus mit Drucklüfter belüftet, Wohnung anschließend an Polizei übergeben.
Symbolbild